Serie, Teil 2: Chemische Grundlagen und Pionier-Patente [Forts.]
Vor 90 Jahren, am 27. Oktober 1928, erhielt die Röhm & Haas AG, Darmstadt, die Schutzrechte für einen neuartigen Kunststoff mit dem sperrigen Namen Polymethylmethacrylat (PMMA). Das Deutsche Reichspatent (DRP) 656642 war die Frucht sechzehnjähriger Forschungsarbeit auf dem Feld der Acrylatchemie. Röhm & Haas, ein mittelständisches Unternehmen mit anno 1918 rund 250 Werksangehörigen (Ackermann 1967, 16 u. 122), hatte den zeitlichen Wettlauf mit den Flaggschiffen der chemischen Industrie wie der BASF in Deutschland oder den Imperial Chemical Industries in Großbritannien für sich entschieden, suchte aber schon bald darauf die Kooperation mit den Konkurrenten – auf vertraglicher Grundlage und zum wechselseitigen Vorteil.
Mit dem Kunststoffpatent in der Tasche brauchte es noch ein paar Jahre Entwicklungsarbeit, bis PMMA unter dem Markennamen „Plexiglas“ Furore machte. Der Jahresumsatz der Röhm & Haas AG kletterte daraufhin sprunghaft von 466.000 Reichsmark im Jahr 1934 auf über 23 Millionen Reichsmark im Jahr 1940 (Ackermann 1967, 84). Ein Verdienst sowohl des Unternehmensgründers Dr. Otto Röhm (1876-1939), der 1901 an der Universität Tübingen über die Polymerisationsprodukte der Acrylsäure promoviert hatte, als auch der von Röhm eingestellten forschenden Chemiker, allen voran Dr. Walter Hermann Bauer (1893-1968). Bauer hatte nach Ende des Ersten Weltkrieges bei Röhm & Haas für frischen Wind auf dem Acrylgebiet gesorgt und die entscheidenden Fortschritte erzielt – erst bei der Synthese der Monomere C4H6O2(Acrylsäuremethylester oder Methylacrylat) und C5H8O2(Methacrylsäuremethylester oder Methylmethacrylat), dann bei deren Polymerisation zu marktreifen Produkten in Gestalt von Sicherheitsglas und Acrylglasplatten.k-onlinezeichnet in Teil 2 der kleinen Serie über Plexiglas diesen verschlungenen, schwer zu meisternden Weg nach.