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25.06.2020

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BMU: Bundeskabinett beschließt Verbot von Wegwerfprodukten aus Kunststoff

Die Bundesregierung hat gestern eine Verordnung zum Verbot von Einwegkunststoff-Produkten auf den Weg gebracht. Künftig sollen bestimmte Kunststoffprodukte verboten sein, für die es bereits umweltfreundliche Alternativen gibt. Das Verbot betrifft Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff. Auch To-Go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus Styropor sollen nicht mehr auf den Markt kommen. Verboten sind außerdem alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff, der sich in besonders schwer zu entsorgende Mikropartikel zersetzt, aber nicht weiter abbaut. Die Verordnung soll einen wichtigen Beitrag gegen die Vermüllung der Umwelt leisten und dem Schutz der Meere dienen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Viele Einwegprodukte aus Kunststoff sind überflüssig und kein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen. Dazu kommt: Viel zu oft enden Kunststoffe in der Umwelt oder den Meeren. Es ist gut, dass wir uns in Europa auf ein gemeinsames Vorgehen gegen überflüssiges Einweg-Plastik geeinigt haben. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss gehen wir einen wichtigen nationalen Umsetzungsschritt im Kampf gegen die Plastikflut. Ich bin mir sicher: Dieses Verbot wird schon bald zu besseren, innovativen und umweltfreundlichen Produkten und Lösungen führen. Vor allem Mehrweg ist aus Umweltsicht das Mittel der Wahl. Denn wir müssen weg kommen von der Wegwerfkultur."

Die nun verbotenen Produkte gehören laut EU-Kommission zu den am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Kunststoffgegenständen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) schätzt, dass sie rund zehn bis zwanzig Prozent des Abfalls aus Parks, öffentlichen Plätzen und Straßen ausmachen. Den größten Anteil daran haben To-Go-Verpackungen für Lebensmittel und Getränke aus expandiertem Polystyrol (Styropor).

Die neue Verordnung dient der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in nationales Recht. Das Verbot soll am 3. Juli 2021 europaweit in Kraft treten. Der Abverkauf von bereits bestehenden Lagerbeständen - die nicht zuletzt auch durch die Covid 19 Pandemie entstanden sind - bleibt zulässig, um eine gebrauchslose Vernichtung der Einwegprodukte zu vermeiden. Die Verordnung wird nunmehr im Bundestag behandelt und bedarf anschließend der Zustimmung im Bundesrat.

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