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06.07.2020

KI - Branchen-Ticker im KunststoffWeb

ECHA: Drei kunststoffrelevante Chemikalien werden verboten

Die Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA, Helsinki / Finnland; www.echa.europa.eu) für besonders besorgniserregende Stoffe (substances of very high concern, SVHC) wurde am 25. Juni 2020 um drei neue Stoffe erweitert, die auch in der Kunststoffproduktion und -verarbeitung eingesetzt werden.

Während 1-Vinylimidazol in Formulierungen und als Monomer bei der Herstellung von Polymeren Verwendung findet, wird 2-Methylimidazol als Katalysator bei der Herstellung von Beschichtungsprodukten eingesetzt. Der dritte Neuzugang auf der Negativliste ist mit Dibutylbis(pentan-2,4-dionato-O,O´)zinn ein Stoff, der als Katalysator und Zusatzstoff verwendet wird. Alle drei gelten als fortpflanzungsgefährdende Substanzen.

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