Im Zuge der Coronavirus-Pandemie hatte die ElringKlinger AG frühzeitig im März beschlossen, die Hauptversammlung, die ursprünglich für den 19. Mai 2020 angesetzt war, auf den 7. Juli 2020 zu verschieben. Mitte April hat sich die Bundesregierung mit den Länderregierungen darauf verständigt, das Verbot von Großveranstaltungen bis mindestens 31. August 2020 zu verlängern. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber mit dem Covid-19-Maßnahmengesetz kurzfristig ermöglicht, Hauptversammlungen virtuell durchzuführen.
Zum Schutz der Gesundheit von Aktionären, Mitarbeitern und beteiligten Dienstleistern sowie im Einklang mit der Landesverordnung wird die ElringKlinger AG deshalb von einer physischen Anwesenheit der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten absehen und die Hauptversammlung am 7. Juli 2020 als rein virtuelle Veranstaltung durchführen. Nach fristgerechter Anmeldung können Aktionäre über das Internet an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht per Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder per Briefwahl ausüben. Fragen zur Tagesordnung können vorab eingereicht werden.
Weitere Einzelheiten soll die Einladung zur Hauptversammlung enthalten, die spätestens am 29. Mai 2020 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden soll.
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