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24.04.2020

KI - Branchen-Ticker im KunststoffWeb

Medizintechnik: EU-Ausfuhrbeschränkung für Gesichtsschutzmasken

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/402 vom 14. März 2020 wurde von der EU-Kommission eine Genehmigungspflicht für den Export von medizinischer Schutzausrüstung in Drittstaaten erlassen. Als Anpassung dieser Notmaßnahmen, die am 25. April 2020 auslaufen, hat die EU-Kommission nun angekündigt, die geplante Verlängerung der Regelung auf medizinische Schutzmasken zu beschränken.

Unterdessen hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) eine Telefonhotline (06196 908-1444) im Zusammenhang mit der Lieferung von Schutzausrüstung eingerichtet. Fragen können auch an schutzausruestung@bafa.bund.de gerichtet werden.

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