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23.03.2020

KI - Branchen-Ticker im KunststoffWeb

Titandioxid: Weißpigment möglicherweise krebserregend"

In der Ende Februar 2020 veröffentlichten Deligierten Verordnung 2020/217 hat die EU-Kommission Titandioxid (TiO2) als möglicherweise krebserregenden Stoff der Kategorie 2" eingestuft. Nach dem Gesetz, das ab dem 9. September 2021 gilt, müssen Verpackungen für Titandioxid in Pulverform sowie Verpackungen für titandioxidhaltige Pulvergemische, die mindestens 1 Prozent Titandioxid in Partikelform enthalten was einem Durchmesser von kleiner gleich 10 µm entspricht , ein Piktogramm mit dem Gefahrenhinweis kann vermutlich Krebs erzeugen durch Einatmen tragen. Davon betroffen sind beispielsweise Pulverlacke oder Trockenmischungen für Putze und Mörtel.

Als Reaktion auf die Veröffentlichung wiederholte der Verband der Titandioxid-Hersteller (TDMA, Brüssel / Belgien; www.tdma.info) seine Ablehnung und erklärte, dass sie nicht auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen oder neuen Verständnissen über potenzielle Schäden beruhe. Der Verband wies darauf hin, dass die Verordnung darüber hinaus zu Unsicherheiten bei der Behandlung von TiO2-haltigen Abfällen führe, die geklärt werden müssten.

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