30.03.2020
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR, Osnabrück; www.verpackungsregister.org), die seit 15 Monaten das Verpackungsregister Lucid betreibt, hat einen ersten Fallbericht veröffentlicht, um Verstöße gegen das Verpackungsgesetz (VerpackG) transparent darzulegen ohne allerdings die Unternehmen namentlich zu nennen. Der erste Bericht Gartencenter stellt laut ZSVR-Vorstand Gunda Rachut bei einem der 5.000 größten Inverkehrbringer von Verpackungen in Deutschland die Fakten in Bezug auf die Verpackungsmengen für das Bezugsjahr 2018 zusammen. Das betrifft sowohl Verkaufspackungen für Pflanzen und Stauden, also Pflanztöpfe, als auch Schlauchbeutel für Pflanzenerde, Torf und Rindenmulch.
Als Hersteller der Eigenmarken-Verpackungen hätte das betroffene Unternehmen die Verpackungsmengen für 2018 bei einem oder mehreren Systemen melden müssen. Da dies auch nach Aufforderung nicht geschehen ist, informierte die ZSVR die zuständige Landesbehörde über die Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 EUR geahndet werden.
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