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01.07.2026

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pro-K: Muster-Konformitätserklärung unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der PPWR

Der Industrieverband pro-K hat gemeinsam mit den Mitgliedsunternehmen der Fachgruppe Lager- und Transportsysteme eine Mustervorlage für eine EU-Konformitätserklärung gemäß der neuen EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) veröffentlicht. Die Vorlage soll Hersteller, Erzeuger und Inverkehrbringer von Mehrweg- und Transportverpackungen aus Kunststoff bei der Erfüllung der künftigen Dokumentations- und Nachweispflichten unterstützen.

Die Muster-Konformitätserklärung berücksichtigt die Anforderungen der PPWR unter anderem hinsichtlich Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Wiederverwendbarkeit, Stoffbeschränkungen und technischer Dokumentation. Nach Angaben von pro-K wird die Vorlage im Rahmen der Verbandsarbeit kontinuierlich an regulatorische Entwicklungen angepasst.

Mit der PPWR führt die Europäische Union erstmals ein umfassendes Konformitätsregime für Verpackungen ein. Ab dem 12. August 2026 müssen Unternehmen für zahlreiche Verpackungen eine technische Dokumentation sowie eine formale EU-Konformitätserklärung vorhalten. Viele konkrete Anforderungen sollen jedoch erst durch nachgelagerte europäische Rechtsakte festgelegt werden.

Vor diesem Hintergrund sieht pro-K erheblichen Handlungsbedarf. Nach Auffassung des Verbandes besteht das Risiko, dass etablierte Mehrwegsysteme aus Kunststoff wie Paletten, Kisten, Behälter oder Flaschenkästen durch unklare oder praxisferne Vorgaben unnötig belastet werden. Gleichzeitig verweist der Verband darauf, dass diese Systeme bereits heute zentrale Ziele der PPWR erfüllen, darunter hohe Umlaufzahlen, lange Nutzungsdauern, geschlossene Stoffkreisläufe sowie die Vermeidung von Verpackungsabfällen. Viele Systeme basieren zudem seit Jahren auf etablierten Rücknahme-, Pooling- und Recyclingstrukturen.

Nach Angaben von pro-K fehlen Unternehmen weiterhin wesentliche Vorgaben, etwa zur Definition von Post-Consumer-Rezyklaten, zur Berechnung von Rezyklateinsatzquoten sowie zu Nachweisen der Recyclingfähigkeit und der Anzahl von Umläufen. Der Verband fordert daher von Bundesregierung und EU-Institutionen zeitnah praktikable und verhältnismäßige Regelungen für Konformitätsbewertung, Nachweispflichten und Kennzeichnung, um bestehende Mehrweg- und Kreislaufsysteme nicht durch zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu beeinträchtigen.

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