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11.11.2013

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GKV: "Flächendeckender einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn gefährdet Kunststoffverarbeiter in Ostdeutschland"

Der aktuell im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD diskutierte flächendeckende einheitliche gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro würde nach Auffassung des Gesamtverbandes kunststoffverarbeitende Industrie e.V. (GKV) Arbeitsplätze bei Kunststoffverarbeitern, insbesondere in Ostdeutschland und in ländlichen Regionen gefährden.

Mit Sorge nimmt der GKV die aktuelle Diskussion im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD zur Einführung eines flächendeckenden einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro wahr.

Ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro wäre insbesondere für die überwiegend kleinen und mittelständischen Kunststoffverarbeiter in Ostdeutschland mit einer Existenz gefährdenden Steigerung der Personalkosten verbunden. Insbesondere in der Zulieferindustrie bestehen demnach aufgrund der üblichen Vertragskonditionen und -laufzeiten kaum Möglichkeiten, diese erheblichen Kostensteigerungen kurzfristig an die Kunden weiterzugeben.

Viele Unternehmen müssten zur Sicherung ihrer Existenz die Verringerung ihres Personalbestandes sowie die Verlagerungen von Teilen ihrer Produktion ins Ausland in Betracht ziehen. "Diese Entwicklung kann angesichts der jahrelangen Anstrengungen für den Erhalt der Industrie in Ostdeutschland von den künftigen Koalitionsparteien unmöglich gewollt sein", so Dr. Oliver Möllenstädt, Hauptgeschäftsführer des GKV.

Der GKV warnt eindringlich vor einer überstürzten Entscheidung zu Gunsten eines gesetzlichen Mindestlohns ohne regionale Differenzierung.

Weitere Informationen: www.gkv.de

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