Konformitätserklärung für Kunststoffe im Lebensmittelkontakt ausreichend
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29.09.2013
www.gupta-verlag.de/kautschuk
Konformitätserklärung für Kunststoffe im Lebensmittelkontakt ausreichend
Dies betont die Fachgruppe Bedarfsgegenstände aus Kunststoff im Lebensmittelkontakt des pro-K Industrieverbandes Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e. V. Gemäß der EU-Verordnungen VO (EU) 10/2011 und 1935/2004 ist die Konformitätserklärung für den Verwender vollkommen ausreichend, um das eingesetzte Material identifizieren und die Eignung für den Lebensmittelkontakt gegenüber Behörden, Auditoren usw. dokumentieren zu können. Wie pro-K-Mitglieder berichten, fordern einzelne Kunden neben der von Gesetzes wegen beigefügten Konformitätserklärung weitere Detailinformationen wie Laboranalysen, Materialdatenblätter usw. zu Bedarfsgegenständen, die für den Lebensmittelkontakt bestimmt sind, an. Die Hersteller seien jedoch nicht verpflichtet, dieser Forderung nachzukommen, und können den Mehraufwand ablehnen, so der Verband. Dies sei v. a. daher entscheidend, da verschiedene Methoden der Nachweisführung zulässig sind und durch Weitergabe dieser Informationen teilweise Betriebsgeheimnisse preisgegeben würden. Diese internen Informationen müssen vom Kunststoffverarbeiter lediglich den zuständigen Aufsichtsbehörden auf Anforderung übermittelt werden, so pro-K.