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Nur sicheres Spielzeug unter den Baum

Von Guido Deußing

Weihnachten ist die Zeit des Jahres, auf die sich Händler und Kinder gleichermaßen ganz besonders freuen: Die einen über einen steigenden Warenabsatz, die anderen über üppige Geschenke. Beides ist eng miteinander verknüpft. Nicht jedes Spielzeug aber erweist sich als kaufwürdig, weil es unsicher ist und ungeeignet für Kinderhände. Daher heißt es beim Einkauf: Holzauge sei wachsam, gleichgültig, aus welchem natürlichen oder synthetischen Material es hergestellt wurde. Getreu dem Motto, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, kommt es darauf an, stets mit Bedacht in die Auslage zu greifen. Das aktuelle „Thema des Monats“ wirft einen Blick darauf, worauf Sie beim Einkauf von Spielzeug unbedingt achten sollten.

Heißa, bald ist Weihnachten. Die Zeit der großen Überraschungen beginnt für Groß und Klein am 1. Dezember. Mit dem Öffnen des ersten Törchens purzeln täglich mehr oder weniger kleine Überraschungen in die Hände derer, die sich Heiligabend mit Hilfe eines Adventskalenders herbeizählen. Was sich hinter den Zahlen 1 bis 24 verbirgt, sind Lustige Spielsache oder auch Süßigkeiten – manchmal auch beides –, namentlich vor allem Schokolade, die, so bringt es eine aktuelle Studie auf den Punkt, nicht nur Gaumenfreude hervorruft, sondern auch ein beträchtliches Gesundheitsrisiko darstellen kann. Grund sind Verunreinigungen mit schädlichen Verbindungen, die aus der Verpackung (recyceltes Papier!) herrühren. Am 24. Dezember folgt dann die Bescherung unterm Tannenbaum

 
 

Das Kinder, unabhängig von Religion, Rasse oder Herkunft, Spielzeug brauchen, steht außer Frage. Aus gutem Grund, fördern doch geeignete Spielsachen die motorischen und geistigen Fähigkeiten und damit eine gesunde Entwicklung des Kindes. Wohl und Unversehrtheit der Kleinen im Blick, versteht es sich allerdings von selbst, dass Spielzeug sicher sein muss; von Spielsachen dürfen keine Gefahren oder Gesundheitsbelastungen für das Kind ausgehen. Um diesen Sachverhalt sicherzustellen, hat der Gesetzgeber bereits vor Jahren auf europäischer Ebene einen gesetzlichen Rahmen geschaffen.

 
 

Seit Sommer 2012 regelt die neue EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG das hohe Schutzniveau von Spielzeug. Die Sicherheitsanforderungen für Spielzeug und die Mindestanforderungen für die Marktüberwachung gelten europaweit. Der erste Teil der neuen EU-Richtlinie, gültig seit 20. Juli 2011, gilt den technisch-konstruktiven Sicherheitsaspekten, sprich solchen, welche die mechanischen, elektrischen und Brandschutzeigenschaften von Spielsachen im Fokus haben. Die neue Regelung zum chemischen Teil der EU-Spielzeugrichtlinie, also dem Teil, der unter anderem die Belastung mit Schwermetallen oder Weichmachern oder schädlichen Chemikalien in das Zentrum der Aufmerksamkeit rückt, greift jedoch erst ab dem 20. Juli 2013.

Lange Zeit beschrieb die EG-Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG die grundlegenden Anforderungen an alle Arten von Spielsachen, die erfüllt sein mussten, wollte man sie in der Europäischen Union in den Verkehr bringen. Damals wie heute gilt allerdings: Die Genehmigung zum Aufenthalt in europäischen Kinderzimmern erhalten Spielsachen ersten dann, wenn zertifizierte Laboratorien ihre Unbedenklichkeit festgestellt und diesen Umstand mit den CE-Zeichen für geprüfte Sicherheit ausgewiesen und dokumentiert haben; ohne CE-Zeichen darf Spielzeug nicht auf den Markt gebracht werden. Werfen wir einen Blick auf die Details.

Worauf es bei Spielzeug ankommt
Um dem Verbraucher bei der Wahl des geeigneten, sicheren Spielzeugs behilflich zu sein, hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) einen „Guide“ entwickelt, der auf Maßnahmen vor dem Kauf hinweist und Hilfestellung bietet, worauf nach dem Einkauf zu achten ist.

 
 

Das Gebot des Verbraucherschutzministeriums vor dem Kauf lautet unmissverständlich: „Informieren Sie sich, fragen Sie kritisch nach und prüfen Sie selbst!“ Das BMELV empfiehlt, sich schlau zu machen:

  • Lesen Sie Testberichte: Die Stiftung Warentest etwa untersucht Kinderspielzeug auf Sicherheitsmängel und Schadstoffe.
  • Achten Sie auf Siegel und Prüfzeichen: Zum Beispiel das GS-Zeichen für "Geprüfte Sicherheit". Das VDE-Zeichen kennzeichnet geprüfte elektronische Spielwaren.
  • Wie bereits eingangs erwähnt: Spielzeug darf nicht ohne CE-Kennzeichnung auf den Markt gebracht werden.
  • Nehmen Sie Altersangaben und sicherheitsrelevante Hinweise auf den Spielsachen ernst. Überlegen Sie, ob das Spielzeug tatsächlich für Ihr Kind geeignet ist. Wenn nicht: Sie finden garantiert etwas Passenderes.
  • Riechen Sie am Spielzeug: Ist der Geruch bereits unangenehm – bloß nicht kaufen! „Stinker“ haben im Kinderzimmer nichts verloren.
  • Für eine ausgeprägte Persönlichkeit mögen sie ein Qualitätsmerkmal sein, für Spielzeug aber gilt uneingeschränkt: Sollte es Ecken und Kanten geben, an denen sich ein Kind verletzten kann, lassen Sie das Spielzeug da, wo es ist: als Ladenhüter im Verkaufsregal. Gleiches gilt, wenn es nicht hinreichend robust ist, die Farbe abblättert oder wenn sie abfärbt.

Last, but not least: Achten Sie buchstäblich auf das Detail. Wenn sich auch nur kleinste Teile ablösen und verschluckt werden können, sollte Spielzeug der Zutritt zum Kinderzimmer verwehrt bleiben. Wobei, das nur am Rande angemerkt, das Alter des Kindes einen entscheidenden Faktor für den Kauf darstellt.

 
 

Spielzeug gekauft und dann?
Guter Rat ist gar nicht teuer: Der gesunde Menschenverstand kann bereits sehr hilfreich sein, wenn er zum Zuge kommt. Grundsätzlich gilt: Wer hin und wieder das Spielzeug seiner Kinder einer kritischen optischen und mechanischen Prüfung unterzieht, sprich: es in die Hand und in Augenschein nimmt, kann vorbeugen und Schlimmeres frühzeitig verhindern, indem defektes Spielzeug kurzerhand entsorgt wird. Was aber, wenn das Spielzeug neu ist, gerade erst gekauft? Sollte eine Gebrauchsanweisung vorliegen – lesen Sie sie. Das gilt auch und vor allem für Bauanleitungen. Bei waschbaren Teilen sollten die Waschhinweise befolgt werden.

Kein Flugzeug startet ohne einen hinreichenden Check-up: Durch intensiven Gebrauch können sich Teile am Spielzeug lockern, Farben abblättern oder Schäden entstehen. Was nichts mehr ist, sollte entsorgt werden. Hier kann ein kritischer Blick zu rechten Zeit Schaden verhindern.

 
 
 

Damit wünschen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kunststoffmesse eine glückliche Hand bei der Auswahl Ihrer Weihnachtsgeschenke, geruhsame Festtage sowie einen gelungenen Jahreswechsel.

Quelle
Neue EU-Spielzeugrichtlinie im Wortlaut