Der Leitfaden behandelt in zwölf Kapiteln die wesentlichen Regelungsbereiche des Chemikalienrechts und stellt die logischen Zusammenhänge dar: Ermitteln von Daten: Im Labor oder mittels Literaturrecherche müssen die Parameter ermittelt werden, die den Gefahrstoff charakterisieren, bspw. Flammpunkt oder Giftigkeit.Einstufen des Stoffs: Anhand der Parameter und gesetzlicher Regelwerke wie der CLP-Verordnung oder des ADR-Katalogs werden dem Stoff, Gemisch oder Produkt Einstufungen zugewiesen, wie z. B. "Hochentzündlich" oder "Gesundheitsschädlich". Diese Einstufungen lösen gesetzliche Pflichten für den Umgang aus, bspw. für Verwendung, Transport oder Entsorgung.Dokumentieren: Im Chemikalienrecht gibt es zahlreiche Dokumentationspflichten. Die bekannteste ist das Sicherheitsdatenblatt, das durch REACH jetzt nochmals erweitert wurde. Häufig sind für Importprodukte aber auch Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen erforderlich.Implementieren: Die gesetzlichen Pflichten für den betrieblichen Umgang mit Chemikalien erfordern Fachwissen. Dieses wird an Rollen wie dem Gefahrgutbeauftragten, Sachkundigen nach Chemikalienverbotsverordnung oder betriebliche Gefahrstoffstelle festgemacht. Der Praxisleitfaden Chemikalienrecht kann kostenlos heruntergeladen werden unter www.dekra.de/chemikalienrecht.