26.11.2013
Die Bauprodukt-Richtlinie (BRP) ist durch die im Juli 2013 in Kraft getretene Bauprodukt-Verordnung (BauPVO) abgelöst worden. Dies berichtet der pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V. (Frankfurt am Main; www.pro-kunststoff.de). Trotz der Änderung gilt demnach weiterhin: Haustürfüllungen sind Halbzeuge und keine Bauprodukte und fallen daher nur indirekt unter die Bestimmungen der Bauprodukte-Verordnung. Daher ist eine CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben.
Haus- und Außentüren unterliegen hingegen der Kennzeichnungspflicht mit dem CE-Zeichen. Dafür müssen die Hersteller jedoch die Eigenschaften der eingesetzten Haustürfüllungen kennen. Die pro-K Fachgruppe hat hierzu ein Informationsblatt vorgelegt.
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