Im Jahr 2012, dem 20. Jahr ihres Bestehens, hält die RIGK GmbH die Beiträge für ihre Kunden konstant. Trotz des aktuellen Höchststands bei den Kraftstoffpreisen und einer Inflationsrate von über 2 % zahlen Nutzer der Rücknahmesysteme für industrielle und gewerbliche Kunststoffverpackungen die gleichen Beiträge wie 2011. Dies sind zum Beispiel 69 bzw. 85 Euro pro Tonne für PE- bzw. PP-Foliensäcken der Gruppen 1 bis 6, 175 Euro pro Tonne für Verbundverpackungen und 155 Euro pro Tonne für Big Bags. Die Lizenzgebühr für Hohlkörper beträgt - je nach Füllgut - 99 oder 159 Euro pro Tonne (siehe Tab. 1).
Die Beiträge für das RIGK-G(efahrstoff)-SYSTEM zur Rückführung schadstoffhaltiger Kunststoffverpackungen (Tabelle 2) bleiben ebenso konstant wie die Kleinmengen-Jahrespauschalen für das RIGK- und das RIGK-G-SYSTEM. Dabei gilt für das RIGK-G-SYSTEM - parallel zu den Gefahrensymbolen der Gefahrstoffverordnung - auch die Kennzeichnung nach GHS, die für Reinstoffe seit Dezember 2010 verbindlich ist und für GHS-Gemische ab 2015 bindend wird (siehe Tab. 3).
Markus Dambeck, Geschäftsführer des Wiesbadener, von der Industrie für die Industrie gegründeten Unternehmens, bewertet den Geschäftsverlauf als sehr zufriedenstellend: "Wir freuen uns über die in den letzten 12 Monaten weiter gestiegene angemeldete Menge sowie den erhöhten Rücklauf, sowohl im RIGK- als auch im RIGK-G-SYSTEM. Auch im Jubiläumsjahr 2012 werden wir die bewährte hohe Qualität unserer Dienstleistungen beibehalten, bestehende Kooperationen ausbauen und die Gewinnung weiterer Zeichennutzer vorantreiben."
* Verpackung aus Verbundstoffen (z.B. PE/Aluminium, PE/PA)
** farbige, klebrige, hoch viskose Füllgüter (z.B. Bitumen, Kleber, Dispersionsfarbe etc.)
*** sonstige Füllgüter
Gruppe 1: anorganische Verbindungen, alkalisch reagierend
Gruppe 2: anorganische Verbindungen, sauer reagierend
Gruppe 3: anorganische Verbindungen, inert
Gruppe 4: organische, untereinander unreaktive Verbindungen
Gruppe 5: organische Polymerverbindungen
Gruppe 6: PVC
Gruppe 7: Ruß
Gruppe 8: Farbpigmente
Gruppe S: Nahrungs- und Futtermittel, Torf- und Erdenprodukte, Holzmehl etc.
A: Keine Gefahrgüter.
Schadstoffverpackungen, die mit den Gefahrensymbolen Xi (reizend), Xn (gesundheitsschädlich), bzw. mit den GHS-Piktogrammen GHS 07 und 08 kennzeichnungspflichtig sind.
B: Schadstoffverpackungen, die
mit den Gefahrensymbolen C (ätzend), F (leichtentzündlich), F+ (hochentzündlich), O (brandfördernd), T (giftig), T+ (sehr giftig) oder N (umweltgefährlich) bzw. mit den GHS-Piktogrammen GHS 02, 03, 05, 06 oder GHS 09 kennzeichnungspflichtig sind oder
gefährliche Güter enthalten, die mit den Gefahrzetteln der Klassen 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 6.1, 8 oder 9 kennzeichnungspflichtig sind.