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17.01.2012

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RIGK: Kunststoffrecycling - Gleichbleibende Beiträge im Jubiläumsjahr 2012

Im Jahr 2012, dem 20. Jahr ihres Bestehens, hält die RIGK GmbH die Beiträge für ihre Kunden konstant. Trotz des aktuellen Höchststands bei den Kraftstoffpreisen und einer Inflationsrate von über 2 % zahlen Nutzer der Rücknahmesysteme für industrielle und gewerbliche Kunststoffverpackungen die gleichen Beiträge wie 2011. Dies sind zum Beispiel 69 bzw. 85 Euro pro Tonne für PE- bzw. PP-Foliensäcken der Gruppen 1 bis 6, 175 Euro pro Tonne für Verbundverpackungen und 155 Euro pro Tonne für Big Bags. Die Lizenzgebühr für Hohlkörper beträgt - je nach Füllgut - 99 oder 159 Euro pro Tonne (siehe Tab. 1).

Die Beiträge für das RIGK-G(efahrstoff)-SYSTEM zur Rückführung schadstoffhaltiger Kunststoffverpackungen (Tabelle 2) bleiben ebenso konstant wie die Kleinmengen-Jahrespauschalen für das RIGK- und das RIGK-G-SYSTEM. Dabei gilt für das RIGK-G-SYSTEM - parallel zu den Gefahrensymbolen der Gefahrstoffverordnung - auch die Kennzeichnung nach GHS, die für Reinstoffe seit Dezember 2010 verbindlich ist und für GHS-Gemische ab 2015 bindend wird (siehe Tab. 3).


Markus Dambeck, Geschäftsführer des Wiesbadener, von der Industrie für die Industrie gegründeten Unternehmens, bewertet den Geschäftsverlauf als sehr zufriedenstellend: "Wir freuen uns über die in den letzten 12 Monaten weiter gestiegene angemeldete Menge sowie den erhöhten Rücklauf, sowohl im RIGK- als auch im RIGK-G-SYSTEM. Auch im Jubiläumsjahr 2012 werden wir die bewährte hohe Qualität unserer Dienstleistungen beibehalten, bestehende Kooperationen ausbauen und die Gewinnung weiterer Zeichennutzer vorantreiben."


























* Verpackung aus Verbundstoffen (z.B. PE/Aluminium, PE/PA)
** farbige, klebrige, hoch viskose Füllgüter (z.B. Bitumen, Kleber, Dispersionsfarbe etc.)
*** sonstige Füllgüter
Gruppe 1: anorganische Verbindungen, alkalisch reagierend
Gruppe 2: anorganische Verbindungen, sauer reagierend
Gruppe 3: anorganische Verbindungen, inert
Gruppe 4: organische, untereinander unreaktive Verbindungen
Gruppe 5: organische Polymerverbindungen
Gruppe 6: PVC
Gruppe 7: Ruß
Gruppe 8: Farbpigmente
Gruppe S: Nahrungs- und Futtermittel, Torf- und Erdenprodukte, Holzmehl etc.












A: Keine Gefahrgüter.
Schadstoffverpackungen, die mit den Gefahrensymbolen Xi (reizend), Xn (gesundheitsschädlich), bzw. mit den GHS-Piktogrammen GHS 07 und 08 kennzeichnungspflichtig sind.
B: Schadstoffverpackungen, die
• mit den Gefahrensymbolen C (ätzend), F (leichtentzündlich), F+ (hochentzündlich), O (brandfördernd), T (giftig), T+ (sehr giftig) oder N (umweltgefährlich) bzw. mit den GHS-Piktogrammen GHS 02, 03, 05, 06 oder GHS 09 kennzeichnungspflichtig sind oder

• gefährliche Güter enthalten, die mit den Gefahrzetteln der Klassen 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 6.1, 8 oder 9 kennzeichnungspflichtig sind.