Menu

30/11/2011

www.plasticker.de

pro-K: Neuer Leitfaden zur Konformitätserklärung gemäß EU-Verordnung 10/2011

Die im Januar in Kraft getretene EU-Verordnung Nr. 10/2011 regelt die Anforderungen an Bedarfsgegenstände im Lebensmittelkontakt neu. Davon betroffen ist auch die Konformitätserklärung, die bereits seit April 2009 jedem Kunststoff-Bedarfsgegenstand beiliegen muß, der für den Lebensmittelkontakt bestimmt ist. Der pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V. unterstützt nun mit einem neuen Leitfaden die Hersteller von Kunststoff-Mehrwegbedarfsgegenständen beim korrekten Erstellen der neuen Konformitätserklärung. Der pro-K Leitfaden kann unter www.prokunststoff.de im Bereich "techn. Datenblätter/Bedarfsgegenstände aus Kunststoff im Lebensmittelkontakt" heruntergeladen werden.

Kurz und übersichtlich beschreibt pro-K in seinem Leitfaden den Zweck sowie die wesentlichen Merkmale der Konformitätserklärung. Zusätzlich stellt er eine Muster-Erklärung zur Verfügung, die den neuen Anforderungen der Verordnung 10/2011 entspricht.

Der speziell auf die Konformitätserklärung zugeschnittene Leitfaden ist ein weiterer Baustein des Informationspaketes, anhand dessen der pro-K über die Verordnung 10/2011 informiert. Bereits im September 2011 hatte der Verband ein Merkblatt veröffentlicht, das im Allgemeinen die wichtigsten Neuerungen und Übergangsfristen zusammenfasst.