Am 1. Juli 2013 trat die neue Bauprodukte-Verordnung (BauPVO) in Kraft und löste damit die seit 1989 geltende Bauprodukten-Richtlinie (BRP) ab. Die Fachgruppe Haustürfüllungen des pro-K Industrieverbandes Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V. veröffentlicht hierzu eine wichtige Neuauflage ihres Informationsblattes.
Mit dem Übergang der BRP zur BauPVO ist für die CE-Kennzeichnung eine Reihe von Änderungen eingetreten. Grundsätzlich gilt weiterhin, dass Haustürfüllungen unter Halbzeuge kategorisiert werden und keine Bauprodukte sind. Aus diesem Grund fallen sie nur indirekt unter die Bestimmungen der Bauprodukte-Verordnung. Da es keine eigene europäische Produktnorm für sie gibt, müssen Haustürfüllungen nicht mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden. Haus- und Außentüren unterliegen allerdings sehr wohl der Kennzeichnungspflicht mit dem CE-Zeichen. Im aktualisierten Informationsblatt finden Hersteller von Haus- und Außentüren wichtige Hinweise zu den Werten von Haustürfüllungen hinterlegt, die für die CE-Kennzeichnung benötig werden.
Weitere Informationen: www.pro-kunststoff.de
Weitere News im plasticker