Das Recycling von Altreifen steht vor erheblichen regulatorischen Herausforderungen, die die Effizienz und Umsetzung der Recyclingprozesse beeinflussen. Ein zentrales Problem sind die widersprüchlichen EU-Regularien, insbesondere im Hinblick auf die nachhaltige öffentliche Beschaffung. Die EU-Taxonomie-Verordnung, die eigentlich ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten fördern soll, schließt runderneuerte Reifen aufgrund der fehlenden Einbeziehung in die Reifenkennzeichnungs-Verordnung oft aus. Dies führt dazu, dass runderneuerte Reifen in vielen öffentlichen Ausschreibungen nicht berücksichtigt werden, obwohl sie in Bezug auf Umwelt- und Sicherheitseigenschaften vergleichbar mit neuen Reifen sind.
Ein weiteres Problem ist das fehlende Reifenlabel für runderneuerte Reifen, das ihre Integration in die EU-Vorschriften ermöglichen würde. Der Europäische Runderneuerungsverband BIPAVER und die Allianz Zukunft Reifen (AZuR) setzen sich seit Jahren dafür ein, dass runderneuerte Lkw- und Bus-Reifen (C3-Reifen) in die Kennzeichnungsverordnung aufgenommen werden. Bis dies erreicht ist, bleibt die Planungssicherheit für Unternehmen in der Runderneuerungsbranche gering, was Investitionen und Entwicklungen hemmt.
Die aktuelle Regulierungssituation belastet nicht nur die Wirtschaftlichkeit der Runderneuerungsbetriebe, sondern steht auch im Widerspruch zu den Klimazielen der EU. Runderneuerte Reifen bieten gegenüber neuen Reifen erhebliche ökologische Vorteile, darunter eine Reduzierung der CO2-Emissionen um über 60% und eine Einsparung von rund zwei Dritteln der benötigten Rohstoffe, vor allem Kautschuk. Diese Vorteile könnten durch eine bessere regulatorische Unterstützung und Anpassung der bestehenden Verordnungen stärker genutzt werden.
Insgesamt zeigt sich, dass klare und konsistente Regelungen notwendig sind, um das Potenzial des Altreifen-Recyclings vollständig auszuschöpfen und einen Beitrag zu den europäischen Umwelt- und Klimazielen zu leisten.