Die Plastiksteuer wurde EU-weit zum 01.01.2021 beschlossen. Eine überarbeitete Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) trat Anfang 2025 in Kraft und wird ab August 2026 gelten. Sie verschärft und harmonisiert die Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR).
Die EU selbst erhebt keine direkte Steuer, sondern hat einen Haushaltsbeitrag pro nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle für die Mitgliedstaaten eingeführt, den diese durch nationale Kunststoffsteuern, spezifische Gebühren oder über den Staatshaushalt finanzieren.
Spanien erhebt seit 1. Januar 2023 eine Steuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen, das Vereinigte Königreich erhebt seit 1. April 2022 eine Plastic Packaging Tax auf Verpackungen mit weniger als 30 % Rezyklat, und Italien will eine vergleichbare Steuer nun ab 1. Juli 2026 einführen.
Belgien, Frankreich und die Niederlande regeln Kunststoffverantwortung über bereits geltende und teilweise ausgeweitete EPR- und Entsorgungsbeitragssysteme.
In Deutschland wurde das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) beschlossen, dass Hersteller zur Übernahme der Abfallentsorgungskosten für bestimmte Einwegkunststoffprodukte zu verpflichten. Das Fonds- und Abgabensystem tritt seit dem 1. Januar 2024 schrittweise in Kraft.
Dänemark besteuert schon länger Tragetaschen, Einweggeschirr, bestimmte Getränkeverpackungen und PVC-Produkte über Verbrauchsteuern und ergänzt dies seit 1. Januar 2025 durch EPR. Rumänien erhebt seit 2006 Verpackungsbeiträge und eine Ökosteuer auf bestimmte Tragetaschen.