Ab dem 12. August 2026 wird die PPWR für alle Unternehmen verbindlich, die Verpackungen oder verpackte Waren auf dem europäischen Markt haben oder neu auf den Markt bringen. Betroffen sind:
- Unternehmen, die Verpackungen entwerfen, herstellen, befüllen oder importieren
- Unternehmen, die verpackte Waren unter eigener Marke in Verkehr bringen
- Onlinehändler, die Ware an Verbraucherinnen und Verbraucher versenden
Nicht alle Pflichten aus der PPWR greifen sofort. Weitergehende Anforderungen treten nach und nach bis 2040 in Kraft. Dazu zählen verbindliche Rezyklat-Mindestquoten und breitere Wiederverwendungsquoten.